Tierhilfe Ibiza EV Auffangstation-Gnadenhof hat einen Linkgeteilt.
Gesetzesänderung tritt am 6.12.2013 in Kraft: Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden
Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,
am 6. Dezember 2013, tritt das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft. Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken nicht länger dulden wollen, können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
Die Jagdrechtsänderung wurde erforderlich aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am 26.6.2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt.
Um alle Tierfreunde über die neue rechtliche Situation zu informieren, haben wir den brandaktuellen Flyer zusammengestellt: »Zwangsbejagung ade! - Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden«.
Sie finden den Flyer als pdf im Anhang und den Text mit allen wichtigen Informationen unter dieser mail.
Nun müssen diese wichtigen Informationen verbreitet werden! – Helfen Sie mit?
Wir haben eine große Anzahl Flyer drucken lassen. Wenn Sie Flyer verteilen wollen, senden wir Ihnen diese auch in größerer Stückzahl zu! Schreiben Sie uns an
info@zwangsbejagung-ade.de
Sie können den Flyer auch als Druckversion hier
http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinejagdaufmeinemgrundstueck/index.html
kostenlos runterladen und bei jeder Druckerei drucken lassen und verteilen.
Und: Verbreiten Sie dieses Rundmail gerne weiter – auch über Twitter und Facebook.
Gerne können Sie auf unsere Informationseite verlinken:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinejagdaufmeinemgrundstueck/index.html
Liebe Tierfreunde, gemeinsam geben wir den Wildtieren eine Stimme!
Eine friedvolle Adventszeit für Mensch und Tier und viele Grüße
von der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de
Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,
am 6. Dezember 2013, tritt das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft. Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken nicht länger dulden wollen, können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
Die Jagdrechtsänderung wurde erforderlich aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am 26.6.2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt.
Um alle Tierfreunde über die neue rechtliche Situation zu informieren, haben wir den brandaktuellen Flyer zusammengestellt: »Zwangsbejagung ade! - Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden«.
Sie finden den Flyer als pdf im Anhang und den Text mit allen wichtigen Informationen unter dieser mail.
Nun müssen diese wichtigen Informationen verbreitet werden! – Helfen Sie mit?
Wir haben eine große Anzahl Flyer drucken lassen. Wenn Sie Flyer verteilen wollen, senden wir Ihnen diese auch in größerer Stückzahl zu! Schreiben Sie uns an
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Sie können den Flyer auch als Druckversion hier
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kostenlos runterladen und bei jeder Druckerei drucken lassen und verteilen.
Und: Verbreiten Sie dieses Rundmail gerne weiter – auch über Twitter und Facebook.
Gerne können Sie auf unsere Informationseite verlinken:
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Liebe Tierfreunde, gemeinsam geben wir den Wildtieren eine Stimme!
Eine friedvolle Adventszeit für Mensch und Tier und viele Grüße
von der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de
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